Antrag: Jugendbildungshaus Baggersee

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Fraktion der UDI stellt nachfolgenden Antrag zur Abstimmung in der kommenden Sitzung des Stadtrates:

Im Haushalt 2020 ist, entsprechend unserem zunächst zurückgezogenen Antrag vom 04.12.2018, ein ausreichender Betrag zum Ausbau des Dachgeschosses des Jugendbildungshauses am Baggersee einzustellen, um das Haus übernachtungs- und wintertauglich zu machen. Gruppen in Klassenstärke soll dadurch ein mehrtägiger Aufenthalt ganzjährig ermöglicht werden. Auch eine spätere Erweiterung durch ein Seminargebäude ist vorzusehen. Siehe auch die ausführliche Begründung unseres vorausgegangenen Antrages v. 04.12.2018

Ein entsprechender Antrag der UDI vom 04.12.2018 wurde  aufgrund der Aussage des Oberbürgermeisters, das WHG untersage eine Neubebauung bzw. eine bauliche Erweiterung in hochwassergefährdeter Lage, zurückgezogen. Recherchen ergaben jedoch, Ausnahmen sind möglich und durchaus nicht ungewöhnlich. Der Antragsteller benötigt dazu eine wasserrechtliche  Ausnahmegenehmigung nach § 78 Abs.3 Satz 1 WHG auf Basis einer Einzelfallprüfung.                              Für eine Ausnahmegenehmigung nachteilige Prüfergebnisse  können  ggfs. durch Nebenbestimmungen ausgeglichen werden.                                                                                                        Bei identischer Hochwassersituation wird die  Duldung  z.T. ganzjährig bewohnter sog. Wochenendhäuser im Roten Gries, auch deren Erweiterung und Ausbau, seitens der Stadt mit alten, immer noch gültigen Nutzungsverträgen begründet. Die angebliche Gefahr für Leib und Leben scheint in diesem Fall ebenso nachrangig  wie für die alljährlich nur wenige hundert Meter Luftlinie vom Jugendbildungshaus entfernt, in Zelten übernachtenden Jugendgruppen.

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