Antrag: Besetzung von Geschäftsführern und vergleichbaren Funktionen im Bürgerkonzern

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Fraktion der UDI stellt den nachfolgenden Antrag zur Abstimmung in der kommenden Sitzung des Stadtrates:

Bewerbungen für Geschäftsführerfunktionen bei einer Unternehmung der Stadt werden grundsätzlich überregional in öffentlich zugänglichen Medien und in entsprechenden Fachorganen ausgeschrieben. Die Besetzung erfolgt ausschließlich nach der beruflichen Qualifikation. Die Fraktionen des Stadtrates haben das Recht, sich über alle eingehenden Bewerbungen zu informieren und Bewerbungsunterlagen zeitlich so ausreichend vorher einzusehen, dass ggfs. eigene Recherchen zur Person einer Bewerberin / eines Bewerbers möglich sind. Erst wenn sich auf eine derartige Ausschreibung keine geeignete Persönlichkeit finden lässt, kann eine Personalagentur eingeschaltet werden.

Begründung:

Transparenz und Qualität müssen personelle Besetzungen von Führungskräften nachvollziehbar machen. Gleichzeitig versuchen Personalagenturen in erster Linie Bewerber unterzubringen, die sie bereits unter Vertrag haben. In der Regel bekommen sie Honorare von beiden Seiten. Da sich das Vermittlerhonorar nach der Höhe des ausgehandelten Bewerbergehaltes richtet, besteht die Tendenz, die Gehaltswünsche in die Höhe zu treiben. Es besteht, das haben Bewerbungen in der Vergangenheit gezeigt, keine Sicherheit, dass Agenturen alle relevanten Fakten zur Person von Bewerbern weitergeben. Zusätzliche eigene Recherchen sind oft erforderlich.

Das könnte dich auch interessieren …